Gnadenfrist für UKW

Die Gebührenkontrolleure von der KEF gewähren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Finanzmittel zum Betrieb der UKW-Sender bis Ende 2032. Erst danach ist mit einer UKW-Abschaltung zu rechnen.

Reichweitenstarke Grundnetzsender wie hier auf dem Wendelstein werden noch lange in Betrieb bleiben.

Eine Abschaltung der UKW-Sender wird seit Jahren immer wieder diskutiert, denn der simultane Betrieb von DAB+- und UKW-Netz ist teuer. Doch ein definitives UKW-Abschaltdatum gibt es bis heute nicht – stattdessen findet ein UKW-Ausstieg auf Raten statt: Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) reduziert peu à peu die Finanzmittel, die sie den ARD-Anstalten für die UKW-Verbreitung zubilligt. Ursprünglich waren die Gebührenkontrolleure davon ausgegangen, dass ab 2029 nur noch Verbreitungskosten für das DAB+-Sendernetz anfallen – dass also UKW bis dahin Geschichte ist. Deshalb hat sie schon seit 2017 das Budget für die Finanzierung der UKW-Sender schrittweise reduziert, und ab 2029 hätten sie ganz wegfallen sollen. Nun haben die Gebührenkontrolleure aber eingesehen, dass sich DAB+ bei den Verbrauchern nicht so schnell durchsetzt wie angenommen. UKW ist derzeit mit 53 % nach wie vor die meistgenutzte Radioempfangsart, während DAB+ nur auf 13 % kommt. Deshalb hat die KEF in ihrem Bericht vom Februar 2024 die Finanzierung für UKW um eine weitere Gebührenperiode bis Ende 2032 gestreckt. Es ist also davon auszugehen, dass die öffentlich-rechtlichen Radiobetreiber dieses Angebot nutzen und zumindest die großen, reichweitenstarken UKW-Sender bis dahin weiter betreiben werden. Ein rasches Aus für UKW dürfte damit vom Tisch sein.

https://www.kef-online.de/fileadmin/kef/Dateien/Berichte/24._KEF-Bericht.pdf



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