Kampf ums Urheberrecht

Sweet Spot: Kampf ums Urheberrecht

Schon wieder Streit ums Urheberrecht: Die Bundesregierung setzt die einschlägige EU-Richtlinie zu großzügig zugunsten der IT-Branche um – sagt die Musikindustrie.

Als Youtube 2005 startete, wollte der Gesetzgeber das junge Unternehmen schonen: Er stufte es als „neutrale technische Plattform“ ein und befreite es von der Haftung für das, was die Nutzer dort hochladen und von jedermann kostenlos gestreamt werden kann. Heute ist Youtube längst ein Global Player und gehört seit 2006 zu Google. Und längst bietet die Plattform eine riesige Auswahl an Musik – von Konzert-Videos berühmter Künstler bis zu Studioaufnahmen als Audio-only-Stream. Dank Googles intelligenter Suchfunktion ist Youtube zu einem gut sortierten „Music on demand“-Streaming-Dienst avanciert: alles gratis, wenn auch oft in lausiger Tonqualität.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Ausgabe STEREO April 2021.

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